Kleine Vorschau auf Heilpraxis 1.7.1

Nach ersten Auswertungen der bereits eingegangenen Antworten der Kundenumfrage und weiterführenden Gesprächen im Support hat sich herausgestellt, dass u. a. eine Favoritenliste für die Leistungen von vielen gewünscht ist. Dies haben wir nicht nur dem Wunschzettel hinzugefügt, sondern es bereits umgesetzt, soll heißen, in der nächsten Version der Heilpraxis (1.7.1) wird es enthalten sein. Sie können also Ihre favorisierten bzw. häufig genutzten Leistungen aus allen Kategorien (Leistungen, Sammelleistungen, Beispielketten) mit einem Herz markieren und danach filtern. Es werden Ihnen nach der Filterung nur noch Ihre Favoriten angezeigt. 

Zweite Auflage unseres Buches erhältlich

Es ging deutlich schneller, als wir gedacht haben. Die erste Auflage unseres Buches "Heilpraxis im Dialog - Praxisverwaltung unter den Aspekten neuer Verordnungen" ist ausverkauft. Schon die erste Version war sehr beliebt.

Daher haben wir mit unseren Coautoren, dem Praxisteam Schnadt, eine zweite überarbeitete  und erweiterte Auflage herausgebracht, die noch stärker auf die aktuellen Aspekte der KassenSichV aber auch der "offenen Ladenkasse" und deren Vorgaben eingeht, die Aktualisierungen zum Privacy Shield und der Privacy Verordnung erläutert, sowie weitere Ergänzungen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben wie z. B. dem Anti-Abmahn Gesetz. Diese Auflage ist für 39,90 € brutto erhältlich im Direktvertrieb bei uns, auf Amazon und im Buchhandel mit der ISBN 978-3-948541-02-6. Das e-Book wird in Kürze folgen.

Lästige Kekse!

Sie kennen es sicher mittlerweile, diese Cookie Warner oder auch Banner genannt. Die Verlockung ist groß einfach auf akzeptieren zu klicken um das Gesuchte lesen zu können. Doch haben Sie sich einmal die Zeit genommen, zu schauen, was Sie da alles abnicken? Wie viele Werbepartner bitte braucht eine Seite für eine Suchanfrage? Ich hatte die Rechtschreibung eines Wortes nachgesehen und sollte auf einer sehr gut besuchten Seite diesbezüglich meine Suchanfrage und meine Daten, wie etwa meine IP Adresse und ein Fingerprinting meines Browsers, also alles weitere was ich in meinem Browser an Tabs geöffnet habe, gleich mit über dreißig (!) Werbepartnern teilen. 

Nun, da ist das Buch in dem man das üblicherweise nachschlägt im Regal auf einmal sehr viel sympatischer geworden, oder? Wie kann es bitte sein, dass man für eine kleine Dienstleistung, dem Nachschlagen eines Wortes, derart ausspioniert wird und was hat sich da geändert, dass ich auf fast jeder Seite nun ellenlange und äußerst schlecht bedienbare und unübersichtliche Auswahlmenüs vorfinde? 

KassenSichV, gerade erst etwas davon mitbekommen?

Kein Problem, vor allem keine Panik! Atmen Sie erst einmal tief durch. Ja, es gab diese First zum 30.09.2020, und ja bei dem Thema ist gerade viel los und man sollte es nicht auf die leichte Schulter nehmen, dennoch wird jetzt niemandem der Kopf abgerissen. Also besser kühlen Kopf bewahren. Wir haben viele Infos zusammengetragen, die u. a. für die Praxisführung eines Heilpraktikers wichtig sind in Bezug zur KassenSichV und stehen auch im Support bereit, Ihnen die technischen Details erklären zu können.

Wichtig ist: Ihre Software darf ohne TSE nicht mehr die Möglichkeit haben, Bargeldbewegungen aufzuzeichnen, also sollten Sie dringend updaten, wie z. B. mit unserem Release. Excel® , Word®  und andere Office Formate fallen damit endgültig raus (war schon durch die GoBD zuvor stark eingeschränkt). Was viele nicht bedenken, die Option muss auch dann aus der Software entfernt sein, wenn Sie gar kein Bargeld annehmen!

Heilpraxis Version 1.7 verfügbar

Die neue Version 1.7.0 unserer Heilpraktiker Software RoCas Heilpraxis ist freigegeben und wird für Vertragskunden derzeit über unseren Updateserver verteilt. In unserer Hilfe sind alle Änderungen samt Anleitung dokumentiert, eine Aufstellung der Änderungen finden Sie in den Programmänderungen . Eine kleine Aufstellung der wichtigsten Features unserer Abrechnungssoftware, haben wir bereits in der Vorschau veröffentlicht ein besonderes Highlight sind diesmal die über 100 Beispielketten je Preisliste nach GebüH, aber auch weitere Features zum Bedienungskomfort, auch für Anwender, die keine Baroptionen benötigen. Nun ist die Heilpraxis modular geworden, denn nicht jeder Kunde benötigt oder wünscht eine TSE. Durch die Herausnahme sämtlicher Baroptionen ist das Programm per Definition kein Kassensystem. Das Modul HP KOM wird mit der lokalen Anbindung zur Swissbit TSE ausgeliefert (keine Cloud).

Kleine Vorschau auf Heilpraxis Version 1.7

Ab Version 1.7 wird die RoCas Heilpraxis modular. Wer kein Bargeld annimmt, der kann wie gewohnt mit der RoCas Heilpraxis weiterarbeiten, denn wir haben endgültig alle Baroptionen, Quittungstexte und die Zahlart Bar aus dem Programm entfernt und diese Anpassung (die durch die KassenSichV nötig wurde) ist für Vertragskunden auch ohne Zusatzkosten. Somit ist die RoCas Heilpraxis zwar weiterhin ein Abrechnungssystem für Heilpraktiker aber eben nach Definition der KassenSichV kein Kassensystem, welches mit einer TSE zu sichern wäre. 

Wer weiterhin Barzahlungen verbuchen möchte, kann unser Modul HP KOM bestellen, welches eine Schnittstelle zur Swissbit TSE mitbringt. Wenn Sie dies benötigen, sollten Sie schnell handeln, denn die Fristen nach Bundesland verlangen oftmals eine verbindliche Bestellung bis zum 30.09.2020. Wie das genau für Ihr Bundesland aussieht, können Sie hier nachlesen.

Für alle Kunden, egal ob nun mit oder ohne Modul haben wir uns aber noch etwas besonderes einfallen lassen.

TSE und Datenschutz, kann das funktionieren?

Ja, das kann sehr gut funktionieren, denn bei unserem System bleiben Ihre Daten bei Ihnen in der Praxis. Je nach dem was Sie ausgewählt haben, ob nun USB Stick oder (Micro) SD Karte bleiben Ihre Daten genau dort gespeichert. Erst bei einer Kassenschau oder einer Betriebsprüfung liest ein Beamter diese Daten aus, bzw. er ist dazu berechtigt und diese Beamten stehen unter Schweigepflicht. Außerdem werden keinerlei Diagnosen oder Karteieinträge auf eine TSE gespeichert, es geht um Zahlungsdaten. Unseres Erachtens ist der Z3 Export (GoBD) eher ein Thema bzgl. Datenschutz, denn ein Betriebsprüfer hat das Recht, die Diagnosen einzusehen, wenn es darum geht zu prüfen, ob eine Rechnung MwSt.-pflichtig wäre. Hier jedoch haben wir uns auch für einen extrem datenschutzfreundlichen Weg entschieden, der das nicht generell für alle Patienten offen legt, sondern genau für die zu prüfende Rechnung ermittelt werden kann. Weitere Infos zu dieser (KassenSichV) und anderen Umsetzungen der Verordnungen (GoBD, DSGVO, PRG) in unserer Abrechnungssoftware für Heilpratiker haben wir in unserer Broschüre zusammengestellt, auch unser Produktflyer zur Software informiert darüber.

Heilpraxis: KassenSichV rückt näher

Die schon mehrfach von uns erwähnte KassenSichV rückt in großen Schritten näher. Zwar haben einige Bundesländer die Übergangsfrist aufgrund der Coronakrise vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert, längst aber nicht alle. Somit bleibt es für uns Entwickler im Bereich der Umsetzung beim 30.09.2020. Gerne hätten wir mehr Zeit für die anwenderfreundliche Umsetzung, die Betatests und auch für den Kundendialog gehabt, aber leider sind die Fakten nun mal anders. So sind wir derzeit bereits mitten in der Programmierung und haben einen Anbieter ins Auge gefasst, der sowohl USB Sticks, als auch SD Karten, wie auch Micro SD Karten mit einem 5 Jahreszertifikat durch das BSI anbietet, die nur einmalige Kosten für diesen Zeitraum verursachen. Für weitere Einzelheiten haben wir unsere FAQ für die KassenSichV erweitert.

Besonders wichtig war unseren Anwendern, dass die Daten lokal gespeichert und dadurch keine weiteren laufenden Kosten verursacht  werden. Dies ist uns durch die sogenannte Swissbit TSE Anbindung unseres Kassenbuches (Modul HP KOM) gelungen.

EuGH kippt Privacy Shield

Der EuGH hat den EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) mit Urteil vom 16.07.2020 gekippt. Datenschützer Max Schrems, der auch die Datenschutzorganisation Noyb ins Leben gerufen hat, konnte dieses Urteil erwirken, welches von Datenschützer vor allem in Europa bejubelt wird.

Nichtsdestotrotz werden die Auswirkungen erst einmal für einige europäische Unternehmen gravierend sein, sobald Sie amerikanische Cloud-Dienste nutzen, egal, ob die Server in der EU stehen. Zwar kann man nun auf die sog. Standardvertragsklauseln (SVK) zurückgreifen und hierüber den Datenverkehr regeln, allerdings war ja einer der Hauptkritikpunkte des Privacy Shields, dass sich amerikanische Geheimdienste Zugriffe auf diese Daten einräumen. Wie das nun in den SVKs anders geregelt sein könnte, blieb bislang ungeklärt und bleibt einer der Knackpunkte einer neuen Regelung für Datentransfers, die nicht unter Artikel 49 der DSGVO fallen.

Emotet nach fünfmonatiger Pause zurück

Einer der perfidesten und bislang "erfolgreichsten" Trojaner ist wieder zurück. Mit neuen Links und neuer Masche, aber auch neuen Anhängen versuchen die Macher wieder Nutzer hereinzulegen und vor allem dazu zu bringen, Anhänge  und Links zu öffnen um Ihren Trojaner auf den Rechnern ausführen zu können.  Selbst die Adressen (URLs) zu den C&C Servern (Kontaktserver, die den weiteren Angriff koordinieren), wie auch den Spamservern, die die Schadmails verteilen,  wurden ausgetauscht.

Bitte seien Sie immer dann extrem vorsichtig, wenn Sie beim Öffnen einer Datei irgendetwas freigeben müssen, wie "bearbeiten freigeben" oder "Makro aktivieren" egal aus welchem angeblichen Grund, oder etwa die Microsoft Benutzerkontensteuerung abfragt, ob Sie etwas "zulassen" möchten.