Vereinbarung zur Nutzung der Software AnyDesk

AnyDesk ist eine Fernwartungssoftware der AnyDesk Software GmbH, Rosenbergstr. 46, 70176 Stuttgart, die von der RoCas GbR. käuflich erworben und nicht selbst programmiert wurde. Entsprechend hat die RoCas GbR keinen Einblick in den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms detailliert nachzuvollziehen.

U.a. deshalb kann eine Fernwartung durch die RoCas GbR. nur durchgeführt werden, wenn durch den Kunden folgende Vereinbarung anerkannt wird.

1. Leistung und Vergütung

Die RoCas GbR. bzw. deren Mitarbeiter entscheiden, ob bzw. wann der Einsatz der Fernwartung sinnvoll ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fernwartung - auch nicht im Rahmen eines Software- & Supportvertrages.

Die Fernwartung selbst ist - vorbehaltlich der Regelung in § 2 - kostenloser Bestandteil des Supports durch die RoCas GbR. Ob ein Kunde berechtigt ist, Support in Anspruch zu nehmen, entscheidet sich nach den allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen der RoCas GbR. Sollte bei einer Fernwartung auffallen, dass kostenpflichtige Dienstleistungen durch RoCas GbR. erbracht werden müßten, wird dies dem Kunden vor der Durchführung der Arbeiten mitgeteilt und die Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden begonnen bzw. fortgesetzt.

Grundsätzlich wird die Fernwartung nur an Programmen der RoCas GbR. - zu denen auch die Datenbanken, Dateien und Programmverzeichnisse gehören - vorgenommen. Für eine funktionsfähige Betriebssystem-Umgebung sowohl für den Betrieb der RoCas-Software als auch der Software „AnyDesk“ für die Fernwartung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.

Auf darüber hinausgehende Anpassungen (z.B. des Betriebssystems oder der Netzwerkadministration) hat der Kunde keinen Anspruch.

2. Leistungszeit

Die vorgenannten Leistungen werden von der RoCas GbR. während ihrer normalen Supportzeiten erbracht. Diese entnehmen Sie bitte der Internetseite. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Fernwartung zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden soll, handelt es sich nicht mehr um eine kostenlose Leistung. Die voraussichtlichen Kosten werden dem Kunden bei Abschluß der Zeitvereinbarung mitgeteilt.

3. Sicherheit/Datenschutz

a) Die RoCas GbR. hat die Software „AnyDesk“ sorgfältig ausgewählt. Für eine Fehlfunktion des Programms oder eine anderweitig auftretende Sicherheitslücke im Programm „AnyDesk“ wird der Kunde die RoCas GbR. nicht haftbar machen.

b) Der Kunde kann am Bildschirm sämtliche Aktionen des Support-Mitarbeiters mitverfolgen. Unterläßt er dies und kann aus diesem Grunde eine von ihm nicht gewünschte Handlung des Mitarbeiters (z.B. durch Beendigung der Verbindung) nicht unterbinden, hat er keinerlei Anspruch gegen die RoCas GbR.

c) Der Kunde informiert die RoCas GbR. unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.

d) Die RoCas GbR. verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.

e) Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form vorliegt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist. Mit Zustimmung zur Fernwartung bestätigt er daher, entweder eine tagesaktuelle Datensicherung auf einem externen Speichermedium vorliegen zu haben oder auf sämtliche Ansprüche gegen die RoCas GbR. zu verzichten, die aufgrund eines Datenverlustes, der durch eine externe Datensicherung hätte verhindert werden können, geltend gemacht werden könnten.

4. Haftung

a) Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, leistet die RoCas GbR.

  • bei Vorsatz in voller Höhe.
  • bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte.
  • einen in der Höhe über Buchstabe b) hinausgehenden Schadensersatz leistet die RoCas GbR., wenn die RoCas GbR. gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
  • Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von der RoCas GbR. nicht ersetzt.
  • Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für die RoCas GbR. nicht erkennbar ist, hat der Kunde die RoCas GbR. hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber der RoCas GbR. zu belegen.

b) Die RoCas GbR. haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Lizenzsoftware der RoCas GbR. abgewichen wird.

c) Sollten sich aus dem Einsatz der Software „AnyDesk“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung der RoCas GbR. ausgeschlossen.

5. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Support-Mitarbeiters der RoCas GbR. erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „AnyDesk“ an. Dies geschieht durch Mitteilung der AnyDesk-Adresse und der Bestätigung der Verbindung.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen / sonstiges

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung bzw. Wartung der Softwarelösungen vereinbarten Wartungsvertrages sowie die Lizenz- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RoCas GbR. Bestandteil dieses Vertrages sind. Sollte eine der Klauseln dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, ist sie durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende rechtlich wirksame Reglung zu ersetzen.