Kleine Vorschau auf Version 1.7.7

Es ist bald wieder soweit, wir stehen kurz vor einem neuen Update unserer Heilpraktikersoftware RoCas Heilpraxis! Diesmal haben wir uns ganz der Bedienungsoptimierung gewidmet und die Vorschläge unserer Kunden aufgearbeitet. Dies führte teilweise zu einer erleichterten Handhabung bzw. zur generellen Vermeidung von Fehlerquellen, so ist es etwa in der neuen Version nicht möglich, Zahlung mit einem Betrag von 0€ einzugeben. Dies konnte passieren, wenn der Zahlungsdialog aufgerufen und dann versehentlich [Enter] gedrückt wurde. Eine Zahlung mit 0€ bzw. mit einem negativen Betrag wird nun nicht mehr vom System akzeptiert. Genauso hatten wir zu den Jahreswechseln immer wieder die Suche nach der Einstellung der Jahreszahlen in den Nummernkreisläufen. Dies haben wir komplett unterbunden, indem das Programm am Jahresanfang einen Dialog öffnet, der bei Bedarf genau zu dieser Stelle im Programm führt. (Siehe Artikelbild)

CAM2023 wir sind dabei!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der CAM 2023 am 20.05.2022 im CCD Center Düsseldorf. Hier können Sie an einer Vorführung der neuen Version unserer Software, sowie auch die beliebten Beispielketten der Praxisverwaltungssoftware RoCas Heilpraxis auf unserem Stand EG-36 teilnehmen. Wir werden neben unserer Praxissoftware, natürlich auch auf die Abrechnung nach GebüH und die Praxisverwaltung insgesamt eingehen und haben einiges zur Kassensicherungsverordnung vorbereitet,

die bislang eher unbekannt oder schon in Kraft ist. Auch können Sie an unserem Stand noch mehr zu unserem ganzheitlichen IT Konzept, sowie der Gründerförderung für Heilpraxen erfahren.

Außerdem verlosen wir unter anderem eine Vollversion im Wert von 399,00 € netto inkl. Update-&Supportvertrag für ein Jahr im Wert von 150,00€ netto!

Heilpraxis: Neuer Fachartikel über GebüH Abrechnung

Nachdem die Beispielketten in unserem Programm ein kleiner Erfolg sind und auch unser Plakat sehr begeisterte Anwender hat, haben wir nochmal kompakt zusammengefasst, worauf es bei der Bildung der Behandlungsketten, Analogien und Ausschlüssen ankommt. Dieser neue Fachartikel soll Ihnen die alltägliche GebüH Abrechnung näher bringen und vereinfachen. Hier geht es zum Download.

EU-Kommission verbietet TikTok auf Diensthandys

Die App TikTok von ByteDance wird auf allen Dienstgeräten der EU-Kommission verboten um möglichen Cyberbedrohungen aus China entgegen zu wirken. Selbst persönliche Geräte, die im Mobilgerätedienst der Kommission registriert sind hiervon ab dem 15. März 2023 betroffen. Die EU nimmt das Thema sehr ernst. Ernst zu nehmen ist es unter anderem auch, wenn auf einem Handy gleichzeitig sehr sensible Daten, wie etwa Kontaktdaten von Patienten gespeichert werden. Diese gleichzeitige Nutzung dürfte ein NoGo darstellen.

Foxit Reader benötigt dringend Update

Das beliebte PDF Programm Foxit Reader braucht dringend ein Update aufgrund von Sicherheitslücken, deren Risiko als hoch eingestuft wurde. Ein Angreifer könnte durch manipulierte PDF's Schadcode einbringen. Die nun abgesicherte Version 12.1.1 steht zur Verfügung und sollte schnellstmöglich eingespielt werden.

DSGVO Änderungen auf dem Weg

Die EU Kommission hat Gesetzesänderungen in Aussicht gestellt, die grenzübergreifende Fälle vereinfachen sollen. Dies soll insbesondere dazu führen, dass kleine Datenschutzbehörden in Ländern wie Irland und Luxemburg, die sich mit Großunternehmen wie Meta und Amazon befassen, unterstützt werden. Gerade die irische Datenschutzbehörde stand mehrfach in der Kritik der Datenschützer nicht ausreichend gegen die Datenschutzverstöße von Meta einwirken zu können.

Um die behördliche Verfahren zu harmonisieren, wurde für das zweite Quartal 2023 eine Gesetzesinitiative in Aussicht gestellt.

Facebookseite nicht mit Datenschutz vereinbar

Der Bundesdatenschuzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine Facebook Fanpage nicht vereinbar mit der DSGVO bzw. mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Er moniert derzeit, dass u. a. die Bundesregierung eine solche Seite betreibt und sieht dies für Behörden aber auch für Unternehmen und Selbstständige kritisch, denn der Betreiber der Seite hat unter anderem das Problem des gekippten privacy shields. Egal wie man nun diese Seite aufbaut, kann man dieses Manko derzeit nicht umgehen, wir gehen sogar noch weiter und sind der Auffassung, dass aus dem gleichen Grund keinerlei Produkte aus dem Hause Meta in der EU in Frage kommen, vor allem, wenn man hauptsächlich mit Patienten kommuniziert, deren Daten nach Art. 9 der DSGVO ein besonderer Schutz zukommt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, mit gutem Beispiel voran zu gehen und die Seite zu löschen.

Sind Sie Praxisgründer?

Haben Sie vor kurzem Ihre erste eigene Praxis eröffnet oder spielen Sie gerade mit dem Gedanken, jetzt, wo wir nach Corona wieder richtig durchstarten können? Dann sollten Sie unbedingt unsere Vergünstigungen und unsere "Starthilfe" für Praxisgründer kennenlernen, denn die Vollversion bieten wir diesem Personenkreis (Wenn die eigene Praxis noch nicht länger als 6 Monate eröffnet und die Prüfung noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt) deutlich günstiger an und auch der Update-&Supportvertag ist im ersten Jahr kostenlos. Darüber hinaus erhalten alle Gründer unseren Praxis-Wegweiser GeBüH, der neben den  Beispielketten, die Einarbeitung in die Abrechnung leicht macht, aber auch im Support klären wir Fragen zum GebüH.

Sind Sie neugierig geworden? Dann fordern Sie unverbindlich und kostenlos unsere Testversion und die Unterlagen für die Gründerförderung an (Im unteren Bereich Häkchen bei Praxisgründer setzen). Weitere Fragen beantworten wir gerne im Support unter 02163/8998088.

Heilpraxis: GebüH Abrechnung mit Beispielketten erfolgreich

Mit der Version 1.7.0 der RoCas Heilpraxis hatten wir der Vollversion über 100 Beispielketten je Preisliste spendiert und dazu aufgefordert uns auch vor allem negative Erfahrungen durch die Versicherungen zu schildern, falls diese Ketten nicht akzeptiert werden.

Zu Stande kommen konnten diese voreingegebenen Ketten nur durch die Mitarbeit langjähriger Stammkunden, die uns etliche Tipps gegeben haben und durch intensives Einarbeiten in das GebüH und der zugehörigen Kommentare, sowie dem Zwischenschritt durch unseren immer noch hilfreichen "Praxis- Wegweiser GebüH", der auch noch als DIN A1 Plakat zur Verfügung steht. Bislang ist uns nicht einmal zu Ohren gekommen, dass eine solche Kette abgelehnt worden sei.