Ja, es ist der 31.03.2021. Eigentlich sollten spätestens heute die Kassen bei den Behörden angemeldet werden. Allerdings, wer es auf Elster versucht hat, ist ebenso wenig wie wir fündig geworden. Nach einem freundlichen Gespräch mit der zuständigen Dame für §146a AO der Oberfinanzdirektion NRW in Münster stellte sich heraus, dass diese elektronische Übermittlungsschnittstelle noch nicht implementiert ist. Des weiteren konnten wir klären, dass die Frist zur Meldung einer Kasse so lange ausgesetzt ist, bis die elektronische Übermittlung funktioniert. Nachzulesen im BMF Schreiben vom 06.11.2019.
Hier lautet der unterste Absatz: "Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben."
Das heißt auch, dass die Finanzbehörden keinerlei anderweitigen Meldungen verarbeiten. Wenn Sie nun per Brief oder Fax Ihre Kassennummer an die Finanzbehörde melden würden, müssen Sie dennoch später den elektronischen Weg nachholen.